Rating
Vertretung gegenüber Kreditinstituten
„Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.“
(Henry Ford, 1863-1947, Gründer der Ford Motor Company)


Fachberater für Rating

Kreditinstitute sind seit 2007 verpflichtet, für ihre Firmenkunden Ratings durchzuführen. Ziel des Ratings ist die Einordnung der Kreditwürdigkeit der Kunden. Diese wird auf Grundlage einzelner Finanzkennzahlen, die aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen abgeleitet werden können, und auf Basis sogenannter weicher Ratingfaktoren beurteilt. Die Kanzlei mit Fachberater für Rating unterstützt Sie mit einer Ratingberatung, die Bedeutung der einzelnen Finanzkennzahlen sowie die der „weichen Ratingfaktoren“ zu erkennen. Nach einer Ratingberatung können Sie Maßnahmen ergreifen, die die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens aus dem Blickwinkel der Banken und Geschäftspartner erheblich positiv beeinflusst.

Ebenso kann die Kanzlei Bergmann & Partner für Sie ein Testrating durchführen. Mit diesem können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen von den Banken überhaupt zutreffend beurteilt wird.

Steuerberater übernimmt Ihre Verhandlungen mit Banken

Ihr Erfolg bei Finanzierungsanfragen hängt oft von der richtigen Kommunikationsstrategie ab. Die Steuerberater von Bergmann & Partner kennen die Strukturen und Sichtweisen der Banken, sind Gesprächspartner auf Augenhöhe. Das bedeutet für Sie: Ihr Steuerberater aus Lüdenscheid, Werdohl, Meinerzhagen und Hagen kann Ihre Anfragen zielgerichtet platzieren und Ihre Interessen vor den Kreditinstituten kompetent vertreten.