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Lassen Sie uns Ihre Steuern reduzierenAlles, was mit Ihren Steuern zu tun hat, übernehmen unsere Steuerberater und unsere Rechtsanwälte in Lüdenscheid, Werdohl, Meinerzhagen und Hagen:
Bei allem, was wir für Sie tun, liegt unser besonderes Augenmerk auf der Reduzierung Ihrer Steuerlast. Die Steuerberater von Bergmann & Partner waren vor ihrem Steuerberaterexamen überwiegend in der Finanzverwaltung tätig. Wir kennen deren Strukturen und Sichtweisen und sind Verhandlungspartner auf Augenhöhe.
Ihr persönlicher Steuerberater unterstützt bei FinanzierungsanfragenBanken und Kreditinstitute müssen Finanzierungsentscheidungen zunehmend von der Qualität und der Aussagekraft Ihrer Jahresabschlüsse abhängig machen. Wir erstellen Ihnen Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und weitere Gewinnermittlungen sowie individuelle Jahresabschlussberichte, die Ihnen bestmögliche Voraussetzungen schaffen.
Kanzlei Bergmann & Partner erstellt Ihre FinanzbuchhaltungWenn Sie über kein eigenes Rechnungswesen verfügen, übernimmt Bergmann & Partner die komplette Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung:
Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrem persönlichen Steuerberater:
DATEV – für eine effektive ZusammenarbeitSie möchten Ressourcen und Zeit sparen? Dann erstellen wir Ihre Finanzbuchhaltung ganz einfach und papierlos über DATEV Unternehmen online. Sie senden uns Ihre Belege per E-Mail, Telefax oder über den Einsatz von automatisierten Schnittstellenlösungen, die dann ohne Zeitverlust bei Bergmann & Partner verarbeitet und bei entsprechendem Bedarf noch am gleichen Tag zur Verfügung gestellt werden. Die eingescannten Belege werden mit dem betreffenden Buchungssatz verknüpft und können sowohl von Ihrem Steuerberater als auch von Ihnen eingesehen werden. Darüber hinaus kann die Bezahlung direkt über das Bankingtool in Unternehmen online abgewickelt werden. Auch der Zahlungseingang kann hierdurch automatisiert erfolgen. Bei der Einrichtung und Betreuung sind wir Ihnen gerne behilflich! Sprechen Sie uns einfach an.
Wir verteidigten Sie vor GerichtEine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist die einzige Möglichkeit, einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zu entgehen. Machen Sie bei einer Selbstanzeige jedoch Fehler, können Sie trotzdem strafrechtlich belangt werden. Daher erarbeiten wir von Bergmann & Partner die Abfassung Ihrer Selbstanzeige. Diskret und umfassend. Melden Sie sich im Steuerbüro Lüdenscheid, Werdohl, Hagen oder Meinerzhagen. Sollten Sie bereits im Fokus einer Ermittlung wegen Steuerhinterziehung stehen, brauchen Sie dringend sachkundige und juristische Unterstützung. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Steuerrechts und des Strafrechts. Wir verhandeln mit den Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sowie den Staatsanwaltschaften. Und übernehmen Ihre Verteidigung vor Gericht, falls es zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung kommen sollte.
Steuerberater und Rechtsanwalt für UnternehmensgründungEin Start-up zu gründen, erfordert neben der richtigen Idee den richtigen Ansprechpartner. Wir beraten Sie in allen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten. Ausgehend von Ihrer Gründungsidee überprüfen wir Ihr Konzept, erstellen einen Businessplan und gegebenenfalls ergänzende Planungsrechnungen. Sie erhalten von uns Unterstützung bei der Beantragung von Existenzgründungszuschüssen und geförderten Kreditmitteln, bei der Wahl der günstigsten Rechtsform und bei vielen weiteren Entscheidungen, die die Gründung eines Unternehmens mit sich bringen.
Optimale steuerliche Beratung für UnternehmerSie möchten ein Unternehmen gründen? Ihr bestehendes Unternehmen umstrukturieren? Oder Sie planen, ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen? Wir entwickeln für Sie steuerlich optimale Konzeptionen, erarbeiten Planungsrechnungen und erstellen Gutachten zur Minimierung der Gesamtsteuerbelastung.
Beratung zu NachfolgeregelungenSie möchten Ihr Unternehmen nicht nur in guten Händen wissen, sondern die Nachfolge auch finanziell und steuerlich optimal gelöst haben? Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam entsprechende Regelungen, beraten Sie zum idealen Zeitpunkt der Nachfolge sowie zum Umfang des Übergangs von Verfügungsrechten. Zudem ist Bergmann & Partner Ihr erster Ansprechpartner für die optimale steuerliche Strukturierung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen.
Mit Bergmann & Partner bekommen Sie RechtWas ist die optimale Rechtsform bei Unternehmensgründung? Was ist zu tun bei Unternehmensübernahme oder Kauf von Anteilen? Bergmann & Partner mit hausinterner Anwaltschaft ist eine Steuerkanzlei für alle Rechtsfragen; bei Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und sonstigen Reorganisationen Ihres Unternehmens. Ebenso sind wir Ihre Ansprechpartner für due diligence Prüfungen und Planung einer Unternehmensnachfolge mit allen erbrechtlichen Fragen.
Wir prüfen Ihre Verträge und AGBVerträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind so individuell wie Ihr Unternehmen. Das Erstellen und Prüfen der oft schwer verständlichen Texte nimmt viel Zeit in Anspruch und erfordert stets aktuelles rechtliches Wissen. Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir Sie bei Vertragsausarbeitung und -prüfung sowie Vertragscontrolling in den Bereichen:
Kanzlei für Testamente und ErbrechtErbrecht ist nicht nur ein äußerst komplexes und kompliziertes, sondern auch ein sehr sensibles Thema. Eine klare Regelung ist im Sterbefall für die Familie und das eigene Unternehmen jedoch immens wichtig. Denn hält ein Testament dem Erbfall nicht stand, sind die Folgen für Familie und Unternehmen unabsehbar. Bergmann & Partner ist eine Kanzlei für Erbrecht, die sich umfassend in den komplexen Bereichen der Vermögensübertragung auskennt; gesellschafts- und steuerrechtlich.
Alles rund um Ihre PersonalangelegenheitenKaum ein anderes Rechtsgebiet ist so unbeständig wie das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht unterliegen einem fortlaufenden Wandel. Auch die Themen Mindestlohn, Arbeitsverträge, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Betriebsübergänge, Umstrukturierungen etc. sind bei Bergmann & Partner in besten Händen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie stets auf Grundlage aktuellster Rechtsprechung. Unsere Steuerberater halten sich permanent auf dem neuesten Stand, um Sie in allen steuerlichen Personalangelegenheiten kompetent beraten zu können.
Steuerkanzlei mit RechtsanwältenSie wünschen Beratung und Unterstützung in weiteren Unternehmensangelegenheiten? Die Steuerfachanwaltskanzlei Bergmann & Partner freut sich darauf, Sie auch in folgenden Rechtsbereichen zu begleiten:
Unsere Kanzlei vertritt Sie vor Gericht. Ihre Interessen möchten wir durchsetzen. Am liebsten zeitnah, kostenschonend und außergerichtlich. Kommt es in einem steuerlichen Streitfall dennoch zu einem Prozess, übernehmen wir die Prozessführung vor den Finanzgerichten für Sie. In zivilrechtlichen Angelegenheiten vertritt Sie Ihre Kanzlei vor Amtsgerichten, Land- und Oberlandesgerichten.
Ausführliche Prüfungsberichte von Bergmann & PartnerIm Mittelpunkt unserer Wirtschaftsprüfung stehen die Jahresabschlussprüfung und die Konzernabschlussprüfung. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen kann sich eine Prüfungspflicht auch aus gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergeben, zum Beispiel bei Beteiligung der öffentlichen Hand. Ebenso können spezifische, meist wirtschaftlich begründete Interessen von Gesellschaftern oder Vertragspartnern wie Kreditinstituten zu einer Prüfungspflicht führen. Wir verfassen einen ausführlichen Prüfungsbericht mit allen wesentlichen Prüfungsergebnissen und getroffenen Feststellungen. Dieser Prüfungsbericht kann als informative und repräsentative Vorlage bei Aufsichtsratssitzungen, Gesellschafterversammlungen, Bankengesprächen und anstehenden Kooperationen oder Unternehmensverkäufen dienen.
Bergmann & Partner führt individuelle Sonderprüfungen durchNeben gesetzlich definierten Sonderprüfungen bei Unternehmensgründung, Umwandlungen oder Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen, gibt es freiwillige Sonderprüfungen, die keinen gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Die Kanzlei Bergmann & Partner übernimmt für Mandanten auch diese Prüfungen, die individuell gestaltet werden können:
Due-diligence-Prüfung durch Steuerberater und RechtsanwaltSie stehen vor der Entscheidung, sich an einem anderen Unternehmen zu beteiligen, können aber die zur Verfügung gestellten Informationen nicht abschließend beurteilen? In diesen Fällen bietet Ihnen Bergmann & Partner die Durchführung einer due diligence an, zur Prüfung und Analyse von Stärken, Schwächen und Risiken beim Zielunternehmen. Bei unseren Untersuchungen werden unter anderem die Jahresabschlüsse, die steuerliche Situation eines Unternehmens und die rechtlichen Rahmenbedingungen entschlüsselt.
Steuerbüro – Unterstützung beim BusinessplanSie möchten ein Unternehmen gründen? Oder möchten Ihr bestehendes Unternehmen erweitern? Dann stehen Sie vermutlich kurz vor Ihren Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern. Diese werden Sie regelmäßig zur Erstellung von Businessplänen auffordern. Mit großer Sachkenntnis unterstützt die Steuerkanzlei Bergmann & Partner Sie bei der Erstellung eines qualifizierten Businessplans. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen mit Banken kennen wir die andere Seite und können Sie daher bestens zur professionellen Darstellung und Präsentation Ihrer Businesspläne vor den betreffenden Gremien beraten.
Kanzlei für UnternehmensbewertungOb beim Kauf eines Unternehmens, dem Verkauf von Anteilen oder eines ganzen Betriebs, bei Unternehmensumwandlungen oder im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters – eine Unternehmensbewertung ist unerlässlich. Bergmann & Partner unterstützt Sie bei der Wertfindung.
Planen und rechnen Sie mit unsSie erhalten von uns Unterstützung bei der Erstellung von Planungsrechnungen in Form von Gesamt- und Teilplanungen sowie bei Wirtschaftlichkeits- und Investitionsberechnungen. Rentabilitätsplanungen und Liquiditätsplanungen runden das Leistungsangebot von Bergmann & Partner ab.
Bergmann & Partner: umfassendes PortfolioAn unseren Standorten in Lüdenscheid, Werdohl, Hagen und Meinerzhagen unterstützen und beraten wir Sie auch bei:
Fachberater für RatingKreditinstitute sind seit 2007 verpflichtet, für ihre Firmenkunden Ratings durchzuführen. Ziel des Ratings ist die Einordnung der Kreditwürdigkeit der Kunden. Diese wird auf Grundlage einzelner Finanzkennzahlen, die aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen abgeleitet werden können, und auf Basis sogenannter weicher Ratingfaktoren beurteilt. Unsere Fachberatung für Rating unterstützt Sie bei der Identifizierung (i) der für Ihr Rating maßgeblichen Finanzkennzahlen und (ii) der sogenannten "weichen Ratingfaktoren“. Nach einer Ratingberatung können Sie Maßnahmen ergreifen, die die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens aus dem Blickwinkel der Banken und Geschäftspartner erheblich positiv beeinflussen. Ebenso kann die Kanzlei Bergmann & Partner für Sie ein Testrating durchführen. Mit diesem können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen von den Banken überhaupt zutreffend beurteilt wird.
Unsere Steuerberater übernehmen Ihre Verhandlungen mit BankenIhr Erfolg bei Finanzierungsanfragen hängt oft von der richtigen Kommunikationsstrategie ab. Die Steuerberater von Bergmann & Partner kennen die Strukturen und Sichtweisen der Banken und sind Gesprächspartner auf Augenhöhe. Das bedeutet für Sie: Ihr Steuerberater kann Ihre Anfragen zielgerichtet platzieren und Ihre Interessen vor den Kreditinstituten kompetent vertreten.